1. Wie kann es zu einer Abmahnung wegen Google Fonts kommen?
Viele Webseitenbetreiber sind sich nicht bewusst, dass die Nutzung von Google Fonts ein Risiko birgt. Durch die Einbindung der Schriftarten werden personenbezogene Daten an Google übermittelt – ohne dass dies deutlich und transparent auf der Website kommuniziert wird. Die Folge: Es droht eine Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung.
2. Welche Möglichkeiten haben Sie, eine Abmahnung zu vermeiden?
Die beste Möglichkeit, eine Abmahnung bezüglich “Datenübertragung in die USA” zu vermeiden, ist es von Anfang an keine externen Dienste einzubinden (z.B Google Fonts). Informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und sichern Sie Ihre Webseite entsprechend ab. Achten Sie darauf, dass die Webseite keine Daten erhebt oder speichert, die nicht wirklich benötigt werden und stellen Sie sicher, dass alle externen Komponenten, DSGVO-konform sind.
Coroyo kann Ihnen helfen und Ihre Webseite entsprechend DSGVO-konform absichern, indem wir gemeinsam beispielsweise Google Fonts lokal auf Ihrem Webserver speichern und von dort aus aufrufen. So werden keine Daten zu Google übermittelt. Wenn Sie Ihre Webseite bereits online haben und feststellen, dass sie nicht DSGVO-konform ist, sollten Sie umgehend handeln und die notwendigen Änderungen vornehmen. Je schneller Sie handeln, desto geringer ist die Gefahr einer Abmahnung.
3. Was ist, wenn Sie bereits abgemahnt wurden?
Wenn Sie bereits abgemahnt wurden, ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden. Je nachdem, in welchem Stadium der Abmahnung Sie sich befinden, kann es sein, dass Sie noch Zeit haben, um die Situation zu retten und eine Einigung mit dem Abmahner zu erzielen. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, sich von Anfang an juristischen Beistand zu suchen, damit Sie sicherstellen können, dass alles richtig gemacht wurde und am Ende keine bösen Überraschungen entstehen. Leider können wir Ihnen keine juristische Beratung bieten, jedoch empfehlen wir die Anwälte von IT-Recht-Kanzlei als unseren langjährigen Partner bezüglich Recht im Internet.
Wichtig: Durch die Nutzung von korrekten Rechtstexten (z.B. eine Datenschutzerklärung mit Hinweis auf die Nutzung von Google Fonts) alleine kann die Problematik leider nicht gelöst werden. Es ist zwingend, technisch sicherzustellen, dass Google Fonts lokal eingebunden ist. – IT-Recht-Kanzlei, 28.08.2022
Handlungsbedarf? Schnelle Hilfe gibt es hier.
Sie sind hier genau richtig, wenn Sie Google Fonts nicht lokal eingebunden haben und Ihre Webseite somit Abmahngefährdet ist. Wir bieten Ihnen den Service, welcher Ihnen hilft Google-Fonts lokal auf ihren Servern zu speichern und direkt auszuliefern. Ohne den Umweg über einen Google Server. Kontaktieren Sie uns noch heute und vermeiden Sie eine teure Abmahnung!